Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer: Aspekte der besonderen Redepflicht des Bankprüfers

Die dem Aufsichtsrat und den gesetzlichen Vertretern bzw. bei Bankprüfungen auch der Aufsicht gegenüber ausgeübte Redepflicht des Abschlussprüfers dient dem Aufzeigen existenzbedrohender Entwicklungen bzw. schwerwiegender Verstöße gegen Rechtsvorschriften durch gesetzliche Vertreter oder Arbeitnehmer. Dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan soll dieser Informationsgewinn ein rasches Eingreifen ermöglichen und seinen Blick für (potenziell) gefährdende Situationen oder Fehlentwicklungen schärfen.