Im Zuge der Finanzkrise wurden mit dem im Juli 2009 vom deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht (FMVAStärkG) die Anforderungen an Aufsichtsräte in der Finanzbranche insbesondere aus materieller Sicht verschärft. Analog wurden die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) insofern erweitert, als es nunmehr der BaFin möglich ist, bei Verletzung der in § 36 Abs. 3 dKWG normierten Pflichten eines Aufsichtsratsmitglieds...