Seit 1993 gibt es in Österreich die Möglichkeit, eine Privatstiftung zu gründen und sein Vermögen ganz oder zum Teil in diese Stiftung einzubringen. Das Vermögen gehört dann einer selbständigen juristischen Person, die von einem unabhängigen Stiftungsvorstand verwaltet wird. Die Erträge werden an den Stifter oder andere Begünstigte ausgezahlt. Eine vergleichbare Funktion hat die Familienstiftung in Liechtenstein, die dem Stifter zusätzliche Freiheiten bietet. Der Oberste Gerichtshof (OGH...