Besonderheiten der Jahresabschlussprüfung der Privatstiftung

Das Konzept der Privatstiftung sieht die Verselbständigung von Vermögen vor, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen, den der Stifter vorgegeben hat. Es handelt sich um eigentümer loses Vermögen, dem die Kontrolle der Leitung und Verwaltung der Privatstiftung durch den Eigentümer fehlt. Um dieses Kontrolldefizit zu beseitigen, sieht der Gesetzgeber neben dem Stiftungsvorstand den Stiftungsprüfer als zweites zwingendes Organ der Privatstiftung vor. Aufgrund der Organstellung des Stiftungsprüfers...