Interimistische Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds zum Vorstandsmitglied

Im Falle der Verhinderung von Vorstandsmitgliedern eröffnet § 90 Abs. 2 AktGVgl. auch § 30e Abs. 2 GmbHG. Die nachstehenden Ausführungen gelten auch für die GmbH (zu beachten ist jedoch die unterschiedliche Bestellungskompetenz, die bei der GmbH bei den Gesellschaftern liegt). die Möglichkeit der interimistischen Übernahme eines Vorstandsmandats durch ein Aufsichtsratsmitglied. Dies stellt eine Durchbrechung der sonst geltenden Unvereinbarkeitsregelungen dar. Der vorliegende Beitrag stellt...