Besonderheiten bei der Bestellung des Abschlussprüfers im Jahr 2010

De lege lata bedarf es ab 31. 12. 2010 für alle Abschlussprüfungen einer gesetzlichen Bescheinigung gemäß § 15 A-QSG über die erfolgreiche Teilnahme an einer externen Qualitätsprüfung. Problematisch ist es, wenn der vom Aufsichtsrat an die Gesellschafter vorgeschlagene Abschlussprüfer zum Zeitpunkt seiner Wahl in der Haupt- bzw. Generalversammlung über eine solche Bescheinigung noch nicht verfügt, sondern die Teilnahme an einer externen Qualitätsprüfung bis Jahresende lediglich ankündigt...