Der Widerruf der Privatstiftung

Der Stifter kann, solange er lebt, die Privatstiftung widerrufen, um damit wieder Eigentümer seines ursprünglichen Vermögens zu werden. Nach dem Tod des Stifters ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Hat eine Stiftung mehrere Stifter, erlischt das Widerrufsrecht – wie der OGH jetzt entschieden hat – schon mit dem Tod eines von ihnen. Die Stifter haben aber die Möglichkeit, in der Stiftungsurkunde eine abweichende Regelung festzulegen.