Der Begünstigte der Privatstiftung

Der Gründer einer Privatstiftung muss ihr mindestes 70.000 Euro übertragen. Der Stiftungsvorstand verwaltet dieses Vermögen und der Stiftungsprüfer kontrolliert die Verwaltung jährlich. Als zusätzliches Organ setzen viele Stifter „Beiräte“ ein, die den Vorstand beraten und kontrollieren sollen. Den von der Stiftung erwirtschafteten Gewinn erhalten (ganz oder zum Teil) die von der Stiftung begünstigten Personen – das sind in der Regel der Stifter selbst, seine Familienmitglieder und sonstige...