Ausschluss der verbliebenen Aktionäre nach Übernahme der AG

Seit mehr als zwei Jahren können Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft vom Hauptgesellschafter, der mindestens 90 % der Anteile hält, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Diese Regelung soll in erster Linie die vollständige Übernahme von börsenotierten Aktiengesellschaften ermöglichen. Das war das Ziel der EU-Richtlinie 2004/25/EG, die der österreichische Gesetzgeber im Jahr 2006 mit dem Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG) umgesetzt hat. Der österreichische Gesetzgeber ist...