Rechtsberatung einer AG durch ihre Aufsichtsratsmitglieder

Beratungsverträge zwischen einer AG und ihren Aufsichtsratsmitgliedern bedürfen gemäß § 95 Abs. 5 Z 12 AktG einer Genehmigung durch den Gesamtaufsichtsrat. Genehmigungsfähig ist nach dieser Bestimmung aber von vorneherein nur eine Beratungstätigkeit, deren Gegenstand nicht ohnehin schon vom organschaftlichen Pflichtenkreis der Aufsichtsratsmitglieder erfasst wird: Erforderlich ist somit eine besondere Inhaltskontrolle. Der vorliegende Beitrag untersucht die in diesem Zusammenhang maßgeblichen...