Die neuen Antikorruptionsbestimmungen als Falle für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008, das am 1. 1. 2008 in Kraft trat, wurden neue Tatbestände in das StGB mit dem Schwerpunkt, die Korruption bei Privatunternehmen zu bekämpfen, aufgenommen; gleichzeitig wurden auch die bestehenden Beamtenbestechungsbestimmungen verschärft. Die neuen Regelungen können zu einer Falle für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder werden.