Im Zug der herrschenden Privatisierungstendenzen – aber nicht nur in diesem Zusammenhang – gehören Beteiligungen der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden) an privatwirtschaftlichen Unternehmen zu gängigen Erscheinungsformen. Die Wahrung des Einflusses der öffentlichen Hand auf die Beteiligungsgesellschaften bringt eine Reihe von Problemen mit sich, die sich gesellschaftsrechtlich und dienstrechtlich darstellen. Die folgenden Erörterungen beziehen sich auf Beteiligungen des Bundes und die dafür maßgeblichen rechtlichen Grundlagen, soweit sie für dessen öffentlich-rechtliche Bedienstete (Beamte) relevant sind. Die teils differenten Regelungen im Bereich der Länder und Gemeinden bleiben ausgeklammert.