Jeder kann – solange er seine Schulden pünktlich zahlt – mit seinem Vermögen machen, was er will. Man kann sein Vermögen vollständig verbrauchen und muss weder seiner Frau noch seinen Kindern oder seinen Eltern etwas vererben. Ist allerdings beim Tod noch Vermögen vorhanden, dann haben bestimmte Personen Anspruch auf einen Teil davon – den Pflichtteil. Bei der Berechnung des Pflichtteils sind Schenkungen einzurechnen, die der Verstorbene innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Tod getätigt...