Wie der Jahresgewinn zu verwenden ist

Die betroffene AG hatte nur einen Gesellschafter in Form einer GmbH (Familienholding). An dieser GmbH waren zwei Salzburger Familien im Verhältnis 50:50 beteiligt. Während die eine Familie den Gewinn des Geschäftsjahres 2002/2003 zur Gänze ausbezahlt haben wollte, wollte die andere Familie, dass der Gewinn in der Gesellschaft bleibt und ihr als zusätzliches Kapital im darauf folgenden Geschäftsjahr zur Verfügung steht („Stehen lassen des Gewinns“, „Thesaurierung“). In einer aktuellen Entscheidung...