Vor der Annahme eines Mandats sollte sorgfältig geprüft werden, ob eine Mandatsübernahme trotz rechtlicher Zulässigkeit sinnvoll ist. Eine Reihe von Konstellationen hat mir gezeigt, dass dies häufig nicht der Fall ist. Vor allem sollten sich berufsmäßige Berater entsprechende Gedanken machen. Die Vorschriften des Aktienrechts in Verbindung mit der Rechtsprechung verneinen durchwegs die Vereinbarkeit von Beratungstätigkeit und Überwachungsaufgabe. Auch bei rechtlicher Zulässigkeit rate ich...