II. Überlegungen vor Annahme eines Mandats

Mit der Annahme eines Mandats gilt der Satz: Mitgefangen, mitgehangen.Stolz über das Vertrauen, das in der Übertragung eines Aufsichtsratsmandats zum Ausdruck gebracht wird, lässt häufig die bei der Annahme notwendige Sorgfalt zurücktreten. Hier ist jedoch Vorsicht am Platze. Mit der Annahme eines Mandats gilt der Satz: Mitgefangen, mitgehangen. Wer ein Mandat übernimmt, muss sich über das Ziel der Aufsicht voll im Klaren sein. Es lautete für mich: „Erfolgreiche Entwicklung des beaufsichtigten...