Ich habe immer vorgesehen, dass der Aufsichtsrat festlegt, was und wann der Vorstand zu berichten hat, die Berichterstattung selbst aber Sache des Vorstands ist. Die gelegentliche Feststellung, dass die Informationsversorgung des Aufsichtsrats eine gemeinsame Angelegenheit von Vorstand und Aufsichtsrat sei, halte ich für verderblich. Ganz allgemein gilt, dass eine geteilte Zuständigkeit für ein und dieselbe Sache die Pflichterfüllung nicht verbessert, sondern verschlechtert. Einer verlässt...