IX. Personalpolitik des Aufsichtsrats

Wohl unstreitig ist die richtige Besetzung des Vorstands Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit des Aufsichtsrats. Aber mit der Berufung und Anstellung geeignet erscheinender Personen ist es nicht getan. Der Aufsichtsrat muss sich andauernd mit der Leistung des Vorstands kritisch auseinandersetzen, tüchtige Führungspersönlichkeiten an das Unternehmen binden und ungeeignete Personen so rasch wie möglich wieder entfernen. Nichts kann ein Unternehmen mehr beschädigen als die ungehinderte...