Stimmrecht in der Hauptversammlung

Einmal jährlich findet die ordentliche Hauptversammlung der AG statt. In der Hauptversammlung können die Aktionäre vor allem ihr Frage- und Rederecht und ihr Stimmrecht ausüben. Diese Rechte gehören neben dem Recht auf Dividende zu den bedeutendsten Rechten des Aktionärs. Werden sie verletzt, können die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse unwirksam sein. Eine neue Entscheidung des OGH betont nunmehr besonders den Schutz des Frage- und Rederechts.