In seiner Entscheidung vom 27. 9. 2006, 9 ObA 130/05s, hat der OGH ausgeführt, dass ein von den Gesellschaftern einer GmbH eingerichteter Verwaltungsrat als Aufsichtsrat zu qualifizieren ist und aus diesem Grunde die Bestimmungen für die Arbeitnehmervertretung (§ 110 ArbVG) in einem solchen Überwachungsorgan anzuwenden sind. Die folgenden Ausführungen wollen eine Hilfestellung für die Praxis bieten, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit eine Arbeitnehmervertretung in freiwillig...