Sowohl im Gesellschafts- als auch im Privatstiftungsrecht sind interne Ressortverteilungen zwischen Mitgliedern von Geschäftsführungsorganen zulässig und aufgrund der wahrzunehmenden Vielfalt an Aufgaben in der Praxis unverzichtbar. Von großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage, wie sich solche internen Aufgabenverteilungen auf die Haftung der Organmitglieder, insbesondere auf abgabenrechtliche Obliegenheiten auswirken und welche Konsequenzen sich daraus für die Verantwortlichkeit...