Wann die Privatstiftung einen Aufsichtsrat haben muss

Das Firmenbuchgericht hat einen Aufsichtsrat für eine Privatstiftung zu bestellen, wenn sie die Spitze eines Konzerns (mit mehr als 300 Arbeitnehmern) ist§§ 22 ff. Privatstiftungsgesetz (PSG); § 22 Abs 1 PSG: Ein Aufsichtsrat ist zu bestellen, wenn 1. die Anzahl der Arbeitnehmer der Privatstiftung dreihundert übersteigt oder 2. die Privatstiftung inländische Kapitalgesellschaften oder inländische Genossenschaften einheitlich leitet (§ 15 Abs. 1 Aktiengesetz 1965) oder auf Grund einer unmittelbaren...