Mehrere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtrats von Mannesmann erhielten bei der Übernahme ihres Unternehmens durch Vodafone im Jahr 2000 „Sonderzahlungen“. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Manager im April 2004 vom strafrechtlichen Vorwurf der Untreue freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Dezember alle Freisprüche aufgehoben und dem Landgericht Düsseldorf – mit sehr klaren Vorgaben – die Fortführung des Verfahrens aufgetragen.