Abfertigungszusage für GmbH-Geschäftsführer und Vorstände

Die Möglichkeit, an wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität oder Vorstände von Aktiengesellschaften eine freiwillige Abfertigungszusage zu erteilen, wird unter dem Schlagwort „Managerabfertigung“ vor allem von Versicherungsunternehmen intensiv beworben. Attraktive Argumente sind die steuerlich wirksame Rückstellungsbildung, die Möglichkeit der Anrechnung von Vordienstzeiten und vor allem die Besteuerung der freiwilligen Abfertigungszahlung...