Jahresabschlussprüfung: Keine Nichtigkeit bei Verstoß gegen Unabhängigkeitsbestimmungen

Das mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretene GesRÄG 2005 brachte eine wesentliche Erhöhung der Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Frage der Rechtsgültigkeit des Jahresabschlusses bei Vorliegen eines Verstoßes gegen einen den Abschlussprüfer treffenden Ausschluss- oder Befangenheitsgrund. Nunmehr wird der Wirksamkeit des Jahresabschlusses gegenüber einer Nichtigkeit der klare Vorrang eingeräumt.