Gleich einem „verfrühten Weihnachtsgeschenk“ bescherte der Gesetzgeber durch Kundmachung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG)BGBl. I Nr. 151/2005. am 23. Dezember 2005 erstmals eine eigenständige gerichtliche Strafbarkeit von Unternehmen im gerichtlichen Strafrecht. Dieses Gesetz trat mit Wirkung vom 1. 1. 2006 in Kraft. Zeitgleich wurde im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2005 (AbgÄG 2005)BGBl. I Nr. 161/2005. im Finanzstrafgesetz (FinStrG) eine eigenständige Verantwortlichkeit...