Seit 1993 können in Österreich Privatstiftungen gegründet werden. Der Stifter erklärt dabei einen Teil seines Vermögens (mindestens EUR 70.000So die gesetzliche Voraussetzung nach § 4 Privatstiftungsgesetz; in der Praxis gelten EUR 400.000 als „absolute Untergrenze“.) durch Eintragung ins Firmenbuch zu einer eigentümerlosen Vermögensmasse, die in Zukunft von einem unabhängigen Stiftungsvorstand verwaltet wird. Den Ertrag des Vermögens erhält der Stifter selbst oder sonstige von ihm benannte...