Aufsichtsratsbeschlüsse können mangelhaft zustande gekommen oder inhaltlich fehlerhaft sein. Aufgrund der mit dem Beschluss verbundenen Rechtsfolgen kann sich die Notwendigkeit einer Anfechtung/Nichtigerklärung ergeben. Die wesentlichen (teilweise umstrittenen) Aspekte werden in diesem Beitrag am Beispiel der GmbH und der AG dargestellt.