Einer der spektakulärsten Konkurse des Jahres 1998 war wohl der der Riegerbank. Die Nachwehen dieses Konkurses sind noch lange nicht erledigt, es laufen noch zahlreiche Verfahren gegen die Abschlussprüfer, außerdem sind Amtshaftungsklagen anhängig.Dieser Aufsatz beschäftigt sich mit einem Verfahren, das der Masseverwalter gegen zwei Mitglieder des Aufsichtsrates geführt hat: nämlich gegen den Vorsitzenden Dr. Hannes A. und Dr. Johannes Z. Diese beiden Personen wurden vom Masseverwalter zusammen auf ATS 100 Mio. (das sind rund € 7,267.000,00) geklagt. Letztlich hat der Oberste Gerichtshof die Haftung dieser beiden Aufsichtsräte verneint und dabei wesentliche Aussagen zum Haftungsmaßstab der Aufsichtsräte getroffen (Entscheidung vom 22. 5. 2003, 8 Ob 262/02s).