Der Beirat einer Privatstiftung

Die meisten Privatstiftungen verfügen über ein oder mehrere freiwillig eingesetzte weitere Organe zur Wahrung des Stiftungszwecks (etwa Beirat, Begünstigtenversammlung etc.). Bei der Einrichtung derartiger Gremien/Stellen sind einige Besonderheiten zu beachten. Nur bei Umsetzung der von der Judikatur und Lehre entwickelten Vorgaben kann auch sichergestellt werden, dass Stifter mit ihren Nachkommen die Einflussmöglichkeiten, die sie sich durch derartige Gremien/Stellen erwarten, auch tatsächlich zukommen.