Gemäß AktiengesetzDie folgenden Aussagen treffen, soweit nichts Gegenteiliges angegeben ist, jeweils auch auf die Rechtsform der GmbH zu. ist Aufgabe des Aufsichtsrats die Überwachung des Vorstands, wobei die Überwachungsrolle in die beratende Begleitung des Vorstandes bei der laufenden Geschäftstätigkeit und die Kontrolle der vergangenen Tätigkeiten unterteilt werden kann.Vgl. mit weiteren Nennungen Kalss in Doralt/Nowotny/Kalss (Hrsg.), AktG § 95 Rz. 6ff, insb. Rz. 13. Der Aufsichtsrat...