Aufsichtsrat und Haftungsverfahren gegen Vorstände – das Beispiel Niederlande

Wie nach österreichischem Recht kommt auch dem Aufsichtsrat in den Niederlanden die Vertretungsbefugnis der Gesellschaft bei Haftungsverfahren gegen den Vorstand zu. Vorliegender Beitrag versucht zu beschreiben, warum von dieser Kompetenz so gut wie nie Gebrauch gemacht wird und sucht die Erklärung unter anderem in der Gleichförmigkeit der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und den sozialpsychologischen Auswirkungen auf dessen Entscheidungsfindung.