Im Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 59/2005, sind in Umsetzung des Entschließungsantrags des Nationalrates vom 29. 1. 2004 auch Vorschriften zur Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung enthalten. Im Entschließungsantrag wurde ausgeführt: „Die Qualität der Abschlussprüfung wird von der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer maßgeblich beeinflusst. In diesem Sinn sollen daher entsprechend dem Risikopotential zusätzliche Unvereinbarkeitsbestimmungen...