Blockabstimmungen im Aufsichtsrat

Obwohl eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehlt, ist davon auszugehen, dass Beschlüsse durch unzulässigerweise durchgeführte Blockabstimmungen nichtig sind.Im Aufsichtsrat wird häufig über mehrere Tagesordnungspunkte gemeinsam abgestimmt. Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung wird die Zulässigkeit derartiger Blockabstimmungen mitunter kontrovers gesehen. Dieser Frage ist der nachfolgende Artikel gewidmet, wobei besonderes Augenmerk auf Personalentscheidungen des Aufsichtsrats gelegt wird.