Die Haftung des Stiftungsvorstands

Die Übernahme eines Vorstandsmandates bei einer Privatstiftung wird häufig als risikoloser Freundschaftsdienst angesehen. Spätestens dann, wenn der Stiftungsvorstand in das Spannungsverhältnis Stifter – Begünstigte – Privatstiftung (allenfalls auch Gläubiger) gerät, wird das Haftungsrisiko evident. Zur Verminderung seines eigenen Haftungsrisikos sollte der Stiftungsvorstand sich rechtzeitig über seine Aufgaben, seine Verantwortung und seine Haftung informieren. Der vorliegende Beitrag gibt...