Das Wahlrecht der Gesellschaft zwischen monistischer und dualistischer StrukturSeit 8. 10. 2004 ist es auf der Grundlage der SE-Verordnung (2001/2157/EG) sowie des SE-Gesetzes (BGBl. I 2004/67; im Folgenden: SEG) und des novellierten Arbeitsverfassungsgesetzes (BGBl. I 2004/82) möglich, eine Societas Europaea – SE (Europäische Aktiengesellschaft) zu gründen. Mit der Gründung einer SE muss durchaus nicht der Weg- oder Untergang einer österreichischen AG verbunden sein, vielmehr kann sich...