Die Besonderheiten der Kommunikation des Aufsichtsrates und des Vorstands einer Privatstiftung mit dem Stiftungsprüfer

Die Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Vorstand einerseits mit dem Stiftungsprüfer andererseits zeigt im Vergleich mit Aktiengesellschaften und GmbHs Besonderheiten, die sich aus den Regelungen des Privatstiftungsgesetzes (PSG) und den Eigentümlichkeiten einer Privatstiftung ergeben. Insbesondere die Eigentümerlosigkeit der Privatstiftung bedingt die Verteilung jener Kontrollpflichten und -möglichkeiten, die üblicherweise den Aktionären/Gesellschaftern zustehen, auf andere Stellen. Für die mit Kontrollaufgaben betrauten Organe der Privatstiftung, den Aufsichtsrat und den Stiftungsprüfer, ergeben sich daraus zusätzliche Verantwortungsbereiche und Pflichten.