In der Literatur und Judikatur standen bisher vor allem Fragen der zivilrechtlichen Haftung von Mitgliedern eines Aufsichtsrates im Vordergrund. Verschiedene Medienberichte (etwa über das Strafverfahren in Zusammenhang mit der Mannesmann-Übernahme oder dem Verdacht des Insiderhandels durch ein Aufsichtsratsmitglied einer österreichischen Versicherung) haben aber deutlich in Erinnerung gerufen, dass auch Mitglieder eines Aufsichtsrates durchaus eine strafrechtliche Verantwortlichkeit treffen...