Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates

In der Literatur und Judikatur standen bisher vor allem Fragen der zivilrechtlichen Haftung von Mitgliedern eines Aufsichtsrates im Vordergrund. Verschiedene Medienberichte (etwa über das Strafverfahren in Zusammenhang mit der Mannesmann-Übernahme oder dem Verdacht des Insiderhandels durch ein Aufsichtsratsmitglied einer österreichischen Versicherung) haben aber deutlich in Erinnerung gerufen, dass auch Mitglieder eines Aufsichtsrates durchaus eine strafrechtliche Verantwortlichkeit treffen...