Haftung von Aufsichtsräten

Im Insolvenzfall wird zumeist die Rolle der Aufsichtsräte und deren Eingriffsmöglichkeiten überprüft – wann haftet ein Aufsichtsrat? Der OGH hat die Haftung des Aufsichtsrates anlässlich eines in der Öffentlichkeit hinlänglich bekannten (Bank-)Konkursfalles OGH vom 22. 5. 2003, 8 Ob 262/02s. näher erläutert. Der Masseverwalter begehrte die gerichtliche Klärung des Umfanges der Haftung und machte Schadenersatzansprüche in der Höhe von 7.267.283,42 Euro gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates geltend.